Fitness und Recht

Die Seite

Die Seite ist speziell dem Recht der Fitnesstudios gewidmet. Immer mehr trainieren aus verschiedenen Gründen in diesen Studios; sei es um Kraftranining zu machen, um sich fit zu halten, aus gesundheitlichen Gründen usw. Und immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten über Vertragsdauer, Kündigungsrecht und einzelnen vertraglichen Bedingungen. 

 

Es ist gut, sein Recht zu kennen, zu wissen, was geht und was nicht geht. Dies sowohl für den Nutzer als auch den Betreiber von Fitnessstudios. Das kann einen Rechtsstreit und damit Kosten ersparen. 


Ich hatte einen "Ausflug" in die Suchmaschinen gestartet, um mir die Darstellungen zu den verschiedenen Themenbereiche rund um das Vertragsrecht der Fitnessstudios anzusehen. Danach verstand ich die Unzahl von Auseinandersetzungen um Fragen, die an sich als geklärt anzusehen sind. Nicht nur Anwaltskanzleien deklarieren Ansichten, die mit der herrschenden Rechtsprechung nicht konform gehen, vielmehr werden diese Rechtsansichten auch in namhaften Medien vertreten (wobei man sich hier die Frage stellen muss/darf, wer den Journalisten mit den entsprechenden Informationen "gefüttert" hat). Sicherlich ist Recht fließend und immer wieder erleben wir eine Kehrtwende. Doch welcher Nutzer möchte unter Gefahr, erhebliche Kosten zu investieren, Rechtsgeschichte schreiben ? 

Wir lieben, was wir tun. Diese Passion leben wir jeden Tag.


Die Kanzlei Niehus Rechtsanwälte hat sich auf das Recht von Fitnessstudios spezialisiert. Wir werden hier bundesweit tätig. Als sich die ersten Fitnessstudios etablierten, haben sich auch bald die ersten Fitnessstudios an uns gewandt, damit wir deren Forderungen geltend machen können. Wir hatten bald erkannt, dass es sich hier um eine Spezialmaterie handelt. Die Rechtsprechung schwankte stark. Durch konsequente Vertretung konnten wir wesentlichen Positionen im Recht der Fitnessstudios bundesweit zum Erfolg verhelfen. Wir werden hier nicht nur im Bereich des Prozessrechts tätig. Wichtig sind auch die Verträge (AGB) und "Zwischenvereinbarungen" (die letztlich ein zeitweiliges Ruhen der Verträge bewirken sollen); immer kommt es darauf an, dass die Formulierungen klar sind. Hier stehen hilfreich zur Seite.